Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein bewährtes Instrument, um herauszufinden, ob eine betroffene Person in einem Fahrerlaubnisbelassungs- oder Fahrerlaubnisneuerteilungsverfahren geeignet ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dieses Gutachten wird mit einer Empfehlung der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt. Wie weit dann die Letztentscheidungsbefugnis der Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde reicht, in welchem Umfang sie ein vorgelegtes medizinisch-psychologisches Gutachten zu prüfen haben bzw. wie weit sie dazu sachkundig sind, untersuchen Rechtsanwalt Christian Demuth, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf, und Assesor jur. Robert Seegers LL.M., Verkehrstherapeut und Direktor des Beratungszentrums SBZM für psychologische/verkehrstherapeutische Maßnahmen aus Mönchengladbach, in einem Fachbeitrag für die renommierte Fachzeitschrift "Blutalkohol".