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Gesetzesänderung führt zu Freispruch – Neue Cannabis-Vorschriften verhindern Fahrverbot

Die neuen Cannabis-Regeln zeigen ihre Wirkung. Foto: Thought Catalog auf Unsplash

Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts ((OLG) Oldenburg hat einen 40-jährigen Mann aus dem Landkreis Leer in der Berufung vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Die kürzlich eingeführte neue Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr war dabei ausschlaggebend (OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.08.2024, Az.: 2 ORbs 95/24).

Geldstrafe und dreimonatiges Fahrverbot nach altem Recht

Zuvor hatte der Mann erfolglos gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland Einspruch erhoben. Ursprünglich war er vom Amtsgericht Papenburg verurteilt worden, da er unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt hatte. Er hatte eine Geldstrafe von 1.000 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot erhalten. Das Amtsgericht hatte festgestellt, dass er mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut unterwegs war.

Gesetzesänderung vor OLG-Entscheidung in Kraft getreten

Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, worüber der Bußgeldsenat des OLG am 29. August 2024 entschied. Dabei kam dem Betroffenen eine Gesetzesänderung zugute: Zum Zeitpunkt des Urteils des Amtsgerichts am 9. Februar 2024 galt noch ein Grenzwert von 1,0 ng/ml für Fahrten unter Cannabiseinfluss. Der Senat stellte fest, dass das Amtsgericht damals korrekt von einer Überschreitung des Grenzwertes ausgegangen war.

Änderung musste zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden

Doch am 22. August 2024, nach dem Urteil des Amtsgerichts und vor der Entscheidung des Oberlandesgerichts, trat durch die Cannabis-Legalisierung eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Grenzwert auf 3,5 ng/ml anhob. Diese Änderung musste gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnunswidrigkeiten zugunsten des Mannes berücksichtigt werden. Da sein THC-Wert unter dem neuen Grenzwert lag, hob der Senat das Urteil des Amtsgerichts auf und sprach ihn frei.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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