Ein SUV-Fahrer muss nach Ansicht des AG Frankfurt bei einem Rotlichtverstoß mehr zahlen

Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass Rotlichtverstöße mit einem Sport Utility Van (SUV ) wegen der von dem Fahrzeug ausgehendes Gefahr ein höheres Bußgeld rechtfertigen können. In dem Verfahren ging es um einen Fahrer, der trotz mehr als einer Sekunde Rotphase mit seinem SUV in eine Kreuzung eingefahren war. Die Messung durch eine fest installierte Anlage hielt das Gericht für korrekt (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.06.2022, 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22).
Höheres Risiko für andere Verkehrsteilnehmer
Nach Auffassung der Richter rechtfertigt die besondere Bauweise von SUVs eine Erhöhung der Regelgeldbuße. Fahrzeuge dieser Klasse hätten durch ihre kastenförmige Form, die erhöhte Frontpartie und die größere Bodenfreiheit ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Bei einem Unfall sei das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer höher als bei herkömmlichen Pkw.
Verstoß mit SUV gravierender als der Normalfall
Das Gericht stellte klar, dass sich der Rotlichtverstoß mit einem SUV gravierender darstellt als im Normalfall. Dies gelte insbesondere unter Beachtung der Zielsetzung des § 37 Straßenverkehrsordung (StVO) zu Wechsellichtzeichen, der den Schutz der querenden Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich von Lichtzeichenanlagen bei einer Kollision bezweckt.
Christian Demuth, Düsseldorf
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