Acht Jahre Jugendstrafe wegen Mordes für Todesfahrt durch Hannover
Das Landgericht (LG) Hannover hat Anfang Januar 2019 einen 18-jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Mann war im Juni 2018 mit einem gerade von ihm gestohlenen Mercedes SLK durch die Innenstadt gerast und hatte einen 82-jährigen erfasst, der an seinen Verletzungen verstorben war. Das Urteil erging wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Diebstahls mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Fahrerlaubnisbehörde gab das Gericht auf, dem Täter vor Ablauf von vier Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Angeblich alkoholbedingt nur noch bruchstückhafte Erinnerung
Der Angeklagte hatte sich im Prozess darauf berufen, vor dem Geschehen so viel getrunken zu haben, dass er sich nur noch bruchstückhaft erinnern könne. Die Verteidigung hatte folglich dafür plädiert, den jungen Mann nur wegen fahrlässiger Tötung zu einem sogenannten Dauerarrest zu verurteilen, da er keinen Tötungsvorsatz gehabt habe.
Andere Reaktionen sprachen gegen massive Trunkenheit
Das sah die Jugendkammer des Landgerichts indes anders. Aus ihrer Sicht hat der Täter vorsätzlich und aus Verdeckungsabsicht gehandelt, um nicht bei dem Pkw-Diebstahl erwischt zu werden. Gegen eine so massive Trunkenheit des Täters, dass er die Konsequenzen seines Handelns nicht mehr hätte überblicken können, sprach dem Gericht zufolge allein schon der zeitliche Ablauf der Tat. So war der junge Mann, selbst noch kein Inhaber eines Führerscheins, zum Tatzeitpunkt mühelos mit dem gestohlenen Schaltwagen zurecht gekommen. Außerdem habe er, wie das Gericht schilderte, zunächst noch tanken wollen und dann auf ein Anhaltezeichen einer Polizeistreife korrekt reagiert, indem er rechts geblinkt und angehalten habe. Erst beim Befahren der Fußgängerzone habe er stark beschleunigt, obwohl sich in der Fußgängerzone Passanten aufhielten. Letztlich waren der Mercedes und das Opfer bei mindestens 59 km/h miteinander kollidiert.
Christian Demuth, Düsseldorf
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