Überfahren eines Opfers: Totschlag und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Frau wegen Totschlags durch Überfahren bestätigt. Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte sie wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstraße von drei Jahren verurteilt, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung festgesetzt. Der BGH konnte bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen (BGH, Beschluss vom 14.02.2023, Az.: 4 StR 485/22).
Filmreifer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Tragisches Ende einer filmreifen Szene: Drei Frauen – die Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt 19 Jahre alt – stehen in einer Grundstückseinfahrt an einem Pkw und unterhalten sich Zigaretten rauchend. Ein älterer Mann fühlte sich von den Frauen in seiner Nachtruhe gestört und näherte sich ihnen – bekleidet mit Unterwäsche und einem Bademantel. Zum Gehen benötigte er einen Gehstock. Als die Frauen den Mann wahrnahmen stiegen sie in ihr Auto ein. Als sich der Mann vor ihr Auto stellte, forderten sie ihn auf, den Weg freizumachen, damit sie losfahren könnten.
Verletzungen billigend in Kauf genommen
Der Mann kam dem jedoch nicht nach, vielmehr stützte er sich auf der Motorhaube des Pkws ab. Die Angeklagte fuhr daraufhin langsam an, um ihre Absicht, davonfahren zu wollen, zu bekräftigen. Dadurch wurde der Mann auf die Motorhaube aufgeladen. Und als die Klägerin erschrocken bremste, fiel er von dort auf den Boden. Die Angeklagte gab nun deutlich Gas und überfuhr den vor dem Pkw liegenden Mann, der kurze Zeit später an den dabei erlittenen Verletzungen erlag. Die Angeklagte hatte die schweren Verletzungen des Mannes für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen.
Christian Demuth, Düsseldorf
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