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Zwischenstopp beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der Zwischenstopp bei einer Verkehrskontrolle macht aus einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis nicht gleich zwei solcher Fahrten. Foto: Racle Fotodesign - stock.adobe.com

Eine sogenannte Dauerstraftat wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nicht schon dadurch unterbrochen, dass der Fahrer wegen eines einfachen Geschwindigkeitsverstoßes angehalten wird und seine Fahrt anschließend in der ursprünglichen Form fortsetzen kann. Die Folge: Bei der Fahrt ohne Fahrerlaubnis handelt es sich nur um eine Straftat und nicht um zwei, nämlich die Fahrt vor dem Anhalten durch die Polizei und die Fahrt nach dem Anhalten. Das hat das Amtsgericht (AG) Dortmund entschieden (AG Dortmund, Urteil vom 26.05.2017, Az.: 729 Ds-266 Js 32/17 – 121/17).

Fahrt trotz entzogener Fahrerlaubnis

Der betroffene Fahrer war aufgrund einer vorherigen Fahrerlaubnisentziehung nicht berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Der Mann war jedoch mit einem fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug unterwegs gewesen, um seinen minderjährigen Sohn zu einem Arzttermin zu bringen. Dabei hatte er die zulässige Geschwindigkeit überschritten und wurde gestoppt. Bei der Überprüfung gab er sich als sein Schwager aus und durfte nach der Feststellung der Personalien seine Fahrt ungehindert fortsetzen. Die wahre Identität des Mannes wurde erst im Rahmen des gegen den Schwager eingeleiteten Bußgeldverfahrens bekannt.

Trotz Zwischenstopp einheitliche Fahrt ohne Fahrerlaubnis

Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vorsätzlicher Begehungsweise in Tatmehrheit mit falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten, die es „mit Bedenken“ zur Bewährung aussetzte. Zudem erhielt der Angeklagte eine Sperre von drei Jahren, bevor ihm wieder eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dabei stellte das Gericht klar, dass die beiden, von der polizeilichen Kontrolle unterbrochenen Teilfahrten als eine einheitliche Tat im rechtlichen Sinne zu bewerten sind. Das hatte die Staatsanwaltschaft anders gesehen, die den Fahrer wegen zwei selbstständigen Fahrten ohne Fahrerlaubnis angeklagt hatte.

Unterbrechen der Fahrt bei Untersagung der Weiterfahrt durch Polizei

Zur Begründung führte das Amtsgericht aus, dass der Angeklagte im vorliegenden Fall nach der Feststellung der Ordnungswidrigkeit durch die Polizei seine Fahrt, wie von Anfang an beabsichtigt, fortführen konnte. Insofern war die Kontrolle für das Gericht eine kurze Fahrtunterbrechung, wie das Anhalten zum Tanken oder das Anhalten zu einem Einkauf. Und solche kurzen Fahrunterbrechungen unterbrechen eine Dauerstraftat nach gängiger Rechtsprechung nicht. Das AG wies darauf hin, dass dieses erst dann anders zu interpretieren ist, wenn eine polizeiliche Kontrolle die Dauerstraftat unterbricht. Solches ist immer dann der Fall, wenn eine Alkoholisierung oder ein Drogenkonsum des Fahrers festgestellt wird und dem Fahrer daraufhin von der Polizei die Weiterfahrt untersagt wird.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsrecht l Verkehrsstrafrecht l Bußgeldrecht

 

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