Führerscheinentzug nach aggressivem Fahrverhalten und Nichtbeibringung eines Gutachtens bestätigt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat den Entzug einer Fahrerlaubnis bestätigt. Ein Berufskraftfahrer hatte ein medizinisch-psychologisches Gutachten verweigert, nachdem er im Straßenverkehr durch gefährliche Nötigung in Tateinheit mit der Beleidigung von Polizeibeamten aufgefallen war (VGH München, Beschluss vom 28.10.2021, Az.: 11 CS 21.2148).
Ein riskantes Fahrmanöver mit Folgen
Ein Vorfall im Dezember 2019 brachte den Stein ins Rollen: Ein Berufskraftfahrer fuhr über eine Strecke von mehr als 500 Metern dicht auf ein ziviles Polizeifahrzeug auf. Mit Hupe und Lichthupe drängte er die Beamten zum Spurwechsel oder schnelleren Fahren. Im Rückspiegel war das Kennzeichen seines Wagens kaum noch erkennbar – eine Situation, die erhebliche Gefahren für alle Beteiligten schuf. Bei der anschließenden Kontrolle duzte der Berufskraftfahrer die Beamten trotz mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen. Hinzu kam, dass gegen den Betroffenen bereits 2026 ein Strafbefehl wegen Beleidigung eines Schiedsrichters nach einem Fußballspiel ergangen war.
Aufforderung zur MPU – und Verweigerung
Das Landratsamt Augsburg ordnete auf Basis der Nötigung der Polizeibeamten an, dass der Fahrer ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beibringen müsse, um seine Fahreignung zu prüfen. Die Behörde verwies auf die besondere Verantwortung von Berufskraftfahrern und die hohe Gefährdungslage durch das Verhalten des Mannes. Zwar ließ sich der Betroffene untersuchen, verweigerte jedoch die Vorlage des Gutachtens. Kritisiert wurde von seinem Anwalt unter anderem eine möglicherweise unzulässige Vermischung von straßenverkehrsrechtlich relevanten Umständen mit unbeachtlichen Faktoren, wie den verkehrsrechtlich nicht relevanten Beleidigungen.
Gericht bestätigt Behördenentscheidung
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte bereits im Juli 2021 entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig sei. Nun bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof in München diese Einschätzung. Das Gericht stellte klar, dass bei der Anordnung des Gutachtens allein die Nötigung als Straftat ausschlaggebend war. Zweifel daran waren aufgekommen, weil das Landratsamt unter der Überschrift „Versuchte Nötigung in Tatmehrheit mit Beleidigung“ und unter Nennung des Aktenzeichens der Gerichtsentscheidung den Sachverhalt geschildert hatte. Die VGH-Richter betonten, dass eine „hartnäckige und konkret gefährliche“ Nötigung im Straßenverkehr tragfähige Zweifel an der Fahreignung begründe. Verweigere ein Fahrer anschließend die Vorlage einer MPU, könne automatisch von mangelnder Eignung ausgegangen werden.
Schutz der Allgemeinheit steht im Vordergrund
Die Interessenabwägung fiel klar zu Ungunsten des Betroffenen aus. Zwar wiege der Verlust der Fahrerlaubnis für einen Berufskraftfahrer schwer, doch sei der Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer höher zu bewerten. Mit der Entscheidung bleibt der Entzug der Fahrerlaubnis endgültig bestehen.
Christian Demuth, Düsseldorf
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