Auto-Poser scheitert mit Eilantrag gegen Führerscheinentzug

Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat den Eilantrag eines Autofahrers gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis abgelehnt. Der 2003 geborene Mann war wiederholt durch sogenanntes Auto-Posing in der Koblenzer Innenstadt aufgefallen. Ein von der Fahrerlaubnisbehörde angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten hatte er nicht vorgelegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig (VG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2026, Az.: 4 L 948/26.KO).
Laute Beschleunigung und überlaute Musik in der Innenstadt
Der Antragsteller hatte mit gemieteten Fahrzeugen mehrfach auf kurzen Strecken so stark beschleunigt, dass erheblicher Lärm entstand. Hinzu kamen überlaute Musik und ein Geschwindigkeitsverstoß innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Bei polizeilichen Verkehrskontrollen zeigte er sich nach den Feststellungen des Gerichts stets uneinsichtig.
Wegen der wiederholten Verkehrsverstöße verlangte die Fahrerlaubnisbehörde im Januar 2026 ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Nachdem der Mann dieses nicht beigebracht hatte, entzog sie ihm im Mai 2026 die Fahrerlaubnis. Dagegen legte er Widerspruch ein und beantragte gerichtlichen Eilrechtsschutz.
Fehlendes Gutachten rechtfertigt Schluss auf mangelnde Fahreignung
Die Koblenzer Richter hielten das Vorgehen der Behörde für rechtmäßig. Sie habe aus der Nichtvorlage des geforderten Gutachtens auf die fehlende Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen dürfen. Die wiederholten Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften hätten die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gerechtfertigt.
Dem stand nach Auffassung des Gerichts auch der grundsätzliche Vorrang des Fahreignungs-Bewertungssystems nicht entgegen. Die Behörde habe berechtigterweise eine frühzeitige Klärung der Fahreignung für erforderlich halten dürfen.
Gericht sieht Geltungsdrang über Verkehrsregeln gestellt
Nach Einschätzung der Richter stellte der Antragsteller sein Bedürfnis nach Aufmerksamkeit über die Regeln des Straßenverkehrs und die Belange anderer Verkehrsteilnehmer sowie der Öffentlichkeit. Sein Verhalten zeige die für Auto-Poser typische Neigung, einen übersteigerten Geltungsdrang über das geltende Recht zu stellen.
Das darin erkennbare charakterliche Defizit habe im konkreten Fall Anlass gegeben, die Fahreignung umgehend durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten weiter aufzuklären. Der Eilantrag gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis blieb deshalb ohne Erfolg.
Christian Demuth, Düsseldorf
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