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Landgericht Berlin ändert Strafausspruch wegen Autorennen: versuchter Mord

Raserei in der Innenstadt kann tödlich enden. Illustration: Elenarts - stock.adobe.com

Im Fall des illegalen Autorennens auf dem Kurfürstendamm in Berlin, bei dem am 1. Februar 2016 ein unbeteiligter Jeep-Fahrer ums Leben kam, gibt es ein weiteres Urteil. Das Landgericht (LG) Berlin verurteilte jetzt den Fahrer, dessen Fahrzeug nicht mit dem Jeep des Opfers kollidiert war, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Zudem wurde seine Fahrerlaubnis entzogen und eine fünfjährige Sperre zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen (LG Berlin, Urteil vom 02.03.2021, Az.: 529 Ks 6/20).

Keine Mittäterschaft mangels eines gemeinsamen Tatplans

Die erneute Entscheidung war notwendig geworden, da der Bundesgerichtshof (BGH) die vorherige Entscheidung gegen den Fahrer N. aufgehoben hatte. Den Tod des Jeep-Fahrers hatte der andere Teilnehmer des illegalen Autorennens mit seinem Fahrzeug, mit dem er in den Jeep gerast war, ausgelöst. Dieser Zusammenstoß konnte dem Fahrer N. laut BGH nicht als mittäterschaftliches Handeln zugerechnet werden, da es keinen gemeinsamen Tatplan gab. Damit entfiel die Möglichkeit, N. wegen Mordes zu verurteilen.

Zusammenstoß hing vom Zufall ab

Das LG stellte klar, dass es lediglich vom Zufall abhängig gewesen sei, welcher Fahrer mit seinem Fahrzeug mit dem Jeep zusammengestoßen sei. Daher sei N. des versuchten Mordes schuldig. Er habe, so das Gericht, ebenso wie der andere Fahrer gewusst, dass mögliche Folge seines rücksichtslosen Fahrverhaltens der Tod unbeteiligter Verkehrsteilnehmer sein könnte und er habe dies für das Erreichen seines Ziels – den Sieg der Wettfahrt – billigend in Kauf genommen. Die typischen Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe waren aus Sicht des Gerichts erfüllt.

Rennen auf dem Berliner Kurfürstendamm

N. sowie der wegen Mordes verurteilte H. hatten am 1. Februar 2016 mit ihren PS-starken Autos ein spontanes Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm begonnen. Dabei hatten sie Geschwindigkeiten von mehr als 160 km/h erreicht und waren unter Missachtung roter Ampeln um die Wette gerast. Zum Schluss war H. mit seinem Fahrzeug mit einem Jeep kollidiert, dessen Fahrer aufgrund des Unfalls verstarb. Zudem war die Beifahrerin von N. bei dem Unfallgeschehen verletzt worden.

Ob dies der Schlusspunkt im Berliner Raser-Prozess ist, wird sich erst noch zeigen müssen, denn das Urteil vom 02.03.2021 kann erneut mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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