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Geldbuße für Fahrer bei Nutzung einer Blitzer-App durch die Beifahrerin

Dem Fahrer bleibt ein Bußgeld nicht erspart, wenn statt ihm die Beifahrerin eine Blitzer-App nutzt und ihn vor einem Blitzer warnt. Foto: photoschmidt - stock.adobe.com

Es war lange Zeit eine offene Frage: Ist es eigentlich zulässig, wenn der Beifahrer eine Blitzer-App nutzt und den Fahrer warnt? Das ist es nicht, hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe klargestellt. Es bestätigte die Verurteilung eines 64 Jahre alten Autofahrers zu einer Geldbuße in Höhe von 100 €, weil seine Beifahrerin auf ihrem Mobiltelefon eine Blitzer-App geöffnet hatte. Das OLG wies die Rechtsbeschwerde des Mannes gegen die Vorentscheidung zurück (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2023, Az. 2 Orbs 35 Ss 9/23).

Smartphone der Beifahrerin mit Blitzer-App

Der Mann war Ende Januar 2022 mit zu hoher Geschwindigkeit durch Heidelberg gefahren. Er wusste, dass auf dem in der Mittelkonsole des Fahrzeugs abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin ein sogenannte Blitzer-App in Betrieb war. Dies jedenfalls hatte sich für das Amtsgericht Heidelberg aus dem Umstand ergeben, dass der Mann dieses Smartphone bewusst zur Seite geschoben hatte, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert worden war. Das Amtsgericht hatte daher eine Geldbuße in Höhe von 100 € gegen den Mann verhängt.

Keine Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

Das OLG attestierte, dass die Beweiswürdigung durch das AG keine Rechtsfehler aufwies. Außerdem stelle es klar, ein von §23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Diese Regelung besagt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

Geldbuße für Fahrer

Dies umfasst laut OLG auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten Blitzer-App, wenn sich der Fahrer die Warnfunktion der Blitzer-App zunutze macht. Damit blieb es bei der Geldbuße von 100 € für den 64-jährigen Autofahrer.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
Verkehrsrecht l Verkehrsstrafrecht l Bußgeldrecht

 

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