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BGH bestätigt Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge

Das verbotene Kraftfahrzeugrennen in der Eifel endete mit der Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Foto: Kadmy - stock.adobe.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung des Landgerichts Aachen bestätigt, mit der dieses einen Angeklagte wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. Bei einem zweiten Angeklagten änderte der BGH den Schuldspruch dahingehend ab, dass die Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt (BGH, Beschluss vom 08.11.2023, Az.: 4 StR 460/22).

Kollision mit entgegenkommendem Fahrzeug und Todesfolge

Die Angeklagten hatten nach den Feststellungen des Landgerichts auf einer kurvenreichen Strecke in der Eifel ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen durchgeführt. Der Angeklagte S. war während dieses Rennens bei einem Überholmanöver mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs kollidiert. Einer der drei Insassen dieses Fahrzeugs war infolge der durch den Unfall verursachten Verletzungen verstorben. Die beiden weiteren Fahrzeuginsassen hatten erhebliche Verletzungen erlitten.

Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperre für Neuerteilung

Das Landgericht Aachen hatte S. wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Der zweite Rennteilnehmer, T., war wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer verbotenen Waffe in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus hatte das Landgericht beiden Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, die Führerscheine eingezogen sowie jeweils eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von zwei Jahren verhängt.

Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs entfallen

Während der BGH im Hinblick auf den Angeklagten S. keinen Rechtsfehler feststellen konnte, änderte er den Schuldspruch im Hinblick auf den Angeklagten T. dahingehend ab, dass die Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs entfällt. In allen weitern Punkten hatte die Revision von T. keinen Erfolg.

Christian Demuth, Düsseldorf
Rechtsanwalt l Fachanwalt für Strafrecht
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